Prüfungszulassung

Bei der Zulassung zur Meisterprüfung wird nach zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken unterschieden. Nach der weit reichenden Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) zum 1. Januar 2004 ist nur noch in 53 Handwerksberufen die bestandene Meisterprüfung Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit im Handwerk (zulassungspflichtige Handwerke). In allen anderen Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben kann eine selbständige Tätigkeit auch ohne Meisterprüfung ausgeübt werden (zulassungsfreie Handwerke).

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk.

Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist gemäß § 49 Handwerksordnung (HwO) eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine bestandene Prüfung auf Grund einer nach § 51 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer einen Prüfungsbewerber von den Regelzulassungsvoraussetzungen ganz oder teilweise befreien.

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk

Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist gemäß § 51 a Abs. 5 Handwerksordnung (HwO) für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Handwerkskammer kann einen Prüfungsbewerber auf Antrag in Ausnahmefällen von den regulären Zulassungsvoraussetzungen befreien.

Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Sollten Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, so ist ein Antrag auf Befreiung von den Regelzulassungsvoraussetzungen zu stellen und bei der zuständigen Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld einzureichen. In einem solchen Fall müssen mindestens vier Jahre Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachgewiesen werden.

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass für die Zulasssung zur Meisterprüfung der Besuch einer Vorbereitungsmaßnahme nicht gefordert wird, für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung aber empfehlenswert ist.

Ihre Ansprechpartner bei speziellen Fragen der Zulassung zur Meisterprüfung:

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Tel: 0521 / 5608-0
www.handwerk-owl.de