Ihre Fortbildung zum Gabelstaplerfahrer
Ohne Führerschein läuft nicht viel. Deshalb sollte sich jeder Arbeitgeber, der Gabelstapler im Betrieb oder auf der Baustelle verwendet fragen, ob seine Mitarbeiter ausreichend ausgebildet sind. Auch Arbeitnehmer müssen sich, wenn sie mit Gabelstaplern oder Gabelhubwagen umgehen, die Frage stellen ob sie den Umgang mit diesen Maschinen verantworten können. Fakt ist, dass die Berufsgenossenschaft vorschreibt, dass wer im gewerblichen Bereich einen Gabelstapler bewegt, nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft ausgebildet sein muss. Genau hier setzt das tbz an und bildet nach diesen Kriterien umfassend aus.
Teilnehmer
Teilnehmen darf an diesen Kursen, wer das 18 Lebensjahr erreicht hat, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G25) nicht älter als drei Jahre vorweisen kann, und über das Sprachniveau B1 verfügt (gute Kenntnisse in Wort und Schrift)
Lehrgangsinhalte
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Teil 1: Fachtheoretische Ausbildung und Unfallverhütungsvorschriften, mit abschließendem schriftlichen Test.
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Teil 2: Praktische Ausbildung an und mit einem Dieselfrontstapler
*Teilnehmer werden gebeten am ersten Unterrichtstag ein Passfoto mitzubringen.
Abschluss
Erhalt des Fahrausweises berufsgenossenschaftlich anerkannter Gabelstaplerfahrer/in
Wenn Sie die jährliche Sicherheitsunterweisung benötigen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Termin | Lehrgangsform | Unterrichtstage | Gebühren | Anmelden | |
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07.06.2024 - 08.06.2024 | Vollzeit Wochenende | Freitag 13:30 - 19:00, Samstag 7:30 - 15:30 Uhr | 350,00 € | Ausgebucht Kontakt | |
Über zusätzliche Termine oder individuell zusammengestellte Kurse (z.B. für Firmen) beraten wir Sie gern persönlich. |