Fachkundige Person für Arbeiten an HV-Systemen (Stufe 2S) - Grundlagen

Allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen können von allen Mitarbeitern in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen unterwiesen wurden.

Um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Fachkunde für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (Stufe 2S) erwerben.

In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Wenn an damit ausgestatteten Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen gerechnet werden. Die DGUV Information 209-093 (Stand: 8/2021) beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der TAK-Schulung sind die Teilnehmer berechtigt, Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand an Pkw nach der Stufe 2S durchzuführen.

Qualifizierung Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)

Die erfolgreiche Qualifizierung nach der Stufe 2S befähigt den Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand. Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.

Die Seminarinhalte wurden unter Federführung des ZDK (Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) auf folgender Grundlage erstellt: DGUV Information 209-093, Kapitel 5 Nr. 5.1.4 in Verbindung mit Anhang 6; Stand: 8/2021

Teilnehmer

  • Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsabschluss nach 1973
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
  • Personen die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister nachweisen können. Oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik.

Lehrgangsinhalte

  • Elektrotechnische Grundkenntnisse
  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
  • Allgemeines praktisches Vorgehen
  • Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen

Abschluss

Schriftliche Abschlussprüfung, ZDK-Teilnahmebescheinigung

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Termin Lehrgangsform Unterrichtstage Gebühren Anmelden
04.03.2025 - 05.03.2025 Vollzeit Dienstag und Mittwoch 08:00-15:00 Uhr 575,00 € Plätze: 8 Anmeldung
24.04.2025 - 25.04.2025 Vollzeit Donnerstag und Freitag 08:00-15:00 Uhr 575,00 € Plätze: 10 Anmeldung
Über zusätzliche Termine oder individuell zusammengestellte Kurse (z.B. für Firmen) beraten wir Sie gern persönlich.