Auffrischungskurs Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Sie haben vor einiger Zeit eine Fortbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten absolviert und benötigen eine Auffrischung?
Wie Sie vielleicht wissen, ist die Unterweisung von Mitarbeitern eine Unternehmerpflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV sowie DGUV Vorschrift 1 §4.
Das gilt im Besonderen für Mitarbeiter mit elektrischen Aufgabenbereichen. Eine EFFT muss in regelmäßigen Zeitabständen – mindestens 1x pro Jahr – über die Gefahren des elektrischen Stroms sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Elektrounfällen unterwiesen werden.
Teilnehmer
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus Handwerk und Industrieunternehmen, welche bereits elektrische Tätigkeiten ausüben, jährlich unterwiesen werden müssen und eine Auffrischung benötigen.
Zum Beispiel:
- Tischler im Bereich Küchen- und Möbelmontage
- Anlagenmechaniker im Bereich Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik
- Hausmeister/-techniker
- Mitarbeiter in der Instandhaltung
- Servicemonteure
- etc.
Lehrgangsinhalte
- Gefahren des elektrischen Stroms
- 5 Sicherheitsregeln
- Messgeräte und Arbeitsmittel auswählen und benutzen
- Verhalten bei Schäden an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Anwendung von Schutzmaßnahmen
- Verhalten bei Elektrounfällen
- Änderungen in den Normungen
Abschluss
Den Teilnehmenden wird nach dem Lehrgang eine Teilnahmebescheinung ausgehändigt.
Lehrgangsleiter
Stefan Oberwinter, Elektrotechniker-Meister, tbz Paderborn gGmbH
Termin | Lehrgangsform | Unterrichtstage | Gebühren | Anmelden | |
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24.05.2024 - 24.05.2024 | Vollzeit | Freitag 08:00 - 15:00 Uhr | 495,00 € | Anmeldung | |
Über zusätzliche Termine oder individuell zusammengestellte Kurse (z.B. für Firmen) beraten wir Sie gern persönlich. |