Ihre Fortbildung als Elektrofachkraft
Paragraf 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben Fremdgewerke auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder dies wirtschaftlich ergänzen. Auch in Betrieben außerhalb des Handwerks fallen bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst elektrotechnische Arbeiten an. Diese Tätigkeiten sind zwar nach der Unfallverhütungsvorschift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten – allerdings werden solche Arbeiten zunehmend von unqualifizierten Mitarbeitern ausgeführt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde in die Durchführungsanweisungen zu § 2 der BGV A3 die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen. Durch unseren Lehrgang erhalten Sie das nötige Fachwissen, um als qualifizierte Elektrofachkraft zu arbeiten.
Unser Lehrgang endet mit einer Prüfung und wird durch ein Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" bescheinigt.